E-Rechnung für Online-Händler: Fristen 2025 bis 2028
Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 bzw. 2028 musst du sie selbst ausstellen — jedenfalls für Rechnungen an andere Unternehmen im Inland. Dieser Artikel erklärt den Rechtsrahmen, die Formate XRechnung und ZUGFeRD, die Ausnahmen und was das für Rechnungen aus Stripe bedeutet.
Kurz gesagt
Eine E-Rechnung ist keine PDF, sondern ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931 — als XRechnung oder ZUGFeRD. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen solche Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können; ausstellen müssen große Unternehmen ab 2027, alle ab 2028. Privatkunden, Kleinbeträge bis 250 € und bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben ausgenommen.
Messbar, nicht behauptet
- 1.1.2025
- Empfangspflicht für E-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen
- 1.1.2027
- Ausstellungspflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz
- 1.1.2028
- Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze
- 250 €
- Kleinbetragsgrenze — darunter bleibt die Papier- oder PDF-Rechnung erlaubt
Der Rechtsrahmen
Die Pflicht zur E-Rechnung stammt aus dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verkündet wurde. Es hat § 14 UStG neu gefasst: Seit dem 1. Januar 2025 ist eine „elektronische Rechnung“ nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und sich elektronisch verarbeiten lässt. Maßstab ist die europäische Norm EN 16931. Alles andere — Papier, eine PDF per E-Mail, ein Scan — heißt seitdem „sonstige Rechnung“.
Der Hintergrund ist die geplante elektronische Meldung von Umsätzen an die Finanzverwaltung (ViDA auf EU-Ebene, ein nationales Meldesystem in Deutschland). Dafür müssen Rechnungen maschinenlesbar sein. Die Pflicht betrifft ausschließlich Umsätze zwischen Unternehmen, die beide im Inland ansässig sind — der klassische inländische B2B-Fall. Das Bundesfinanzministerium hat die Einzelheiten in einem BMF-Schreiben vom Oktober 2024 erläutert, das seitdem fortgeschrieben wird.
Die Fristen 2025, 2027, 2028
Die Pflicht kommt in drei Stufen, geregelt über Übergangsfristen in § 27 Abs. 38 UStG. Die Empfangspflicht gilt bereits — du kannst einem Lieferanten nicht mehr sagen, du nähmest nur PDFs an. Für das Ausstellen hast du je nach Größe noch bis Ende 2026 oder Ende 2027 Zeit. Der Schwellenwert von 800.000 € bezieht sich auf den Gesamtumsatz des jeweiligen Vorjahres.
Drei Stufen bis zur Pflicht für alle
Empfangen seit 2025, ausstellen ab 2027 für große und ab 2028 für alle Unternehmen — jeweils für inländische B2B-Umsätze.
- 01Schritt 1
2025: Empfangen können
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt — du darfst den Empfang nicht verweigern. Für den Versand gilt eine Übergangsfrist.
Empfangspflicht
- 02Schritt 2
2027: Große Unternehmen stellen aus
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr ihre inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Papier und PDF sind für sie nicht mehr zulässig.
> 800.000 € Vorjahresumsatz
- 03Schritt 3
2028: Alle stellen aus
Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig von der Größe. Ab dann ist die E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen der Standard.
Ausstellungspflicht für alle
Formate: XRechnung und ZUGFeRD
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Produkt vor, sondern die Norm: EN 16931 legt fest, welche Datenfelder eine Rechnung strukturiert enthalten muss. In Deutschland haben sich zwei Formate etabliert, die diese Norm umsetzen.
| Format | Technische Form | Lesbar für | Einsatz |
|---|---|---|---|
| XRechnung | Reines XML (UBL oder CII) | Nur mit Software / Viewer | Standard bei öffentlichen Auftraggebern; im B2B ebenfalls zulässig |
| ZUGFeRD (ab 2.0.1) | PDF/A-3 mit eingebettetem XML | PDF für Menschen, XML für Programme | Verbreitet im B2B, weil die gewohnte PDF erhalten bleibt |
| PDF ohne XML | Bild der Rechnung | Nur für Menschen | Keine E-Rechnung — nur noch in der Übergangszeit und für Ausnahmen |
Für Online-Händler ist ZUGFeRD meist der bequemere Weg: Der Kunde bekommt weiterhin eine PDF, die er öffnen und ablegen kann, und seine Buchhaltung liest das eingebettete XML. XRechnung ist Pflicht, wenn du an Bund, Länder oder Kommunen lieferst — dort kommt die Leitweg-ID hinzu. Wichtig bei ZUGFeRD: Nur Profile ab BASIC gelten als E-Rechnung; die Profile MINIMUM und BASIC WL enthalten nicht alle Pflichtangaben.
Ausnahmen
Nicht jede Rechnung muss eine E-Rechnung sein. Nach aktueller Rechtslage (Stand 2026) sind vor allem diese Fälle ausgenommen — bitte prüfe im Einzelfall mit deiner Kanzlei, ob sie auf dich zutreffen:
- Rechnungen an Privatkunden (B2C): Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen. Für einen reinen Endkunden-Shop ändert sich beim Ausstellen nichts.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) und Fahrausweise (§ 34 UStDV) dürfen weiterhin als Papier oder PDF ausgestellt werden.
- Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind — etwa bestimmte Finanz-, Versicherungs- oder Bildungsleistungen — sind von der Pflicht ausgenommen.
- Rechnungen an Unternehmen im Ausland: Die Pflicht erfasst nur inländische B2B-Umsätze. Bei EU- oder Drittlandskunden gelten die Regeln des Empfängerlands bzw. keine deutsche E-Rechnungspflicht.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen nach aktueller Rechtslage keine E-Rechnungen ausstellen — empfangen können müssen sie sie aber.
Was das für Stripe-Rechnungen bedeutet
Viele Händler und SaaS-Anbieter stellen ihre Rechnungen mit Stripe Invoicing aus: Stripe erzeugt eine Rechnungsnummer, eine PDF und eine gehostete Rechnungsseite mit Zahlungslink. Für B2C-Kunden ist das auch nach 2028 vollkommen ausreichend. Für inländische Geschäftskunden reicht die PDF ab dem Stichtag jedoch nicht mehr — die E-Rechnung braucht das strukturierte Format, also das XML nach EN 16931.
Nach unserem Kenntnisstand (September 2026) gehört ein solches XML nicht zum Standard-Rechnungsversand von Stripe. Die Rechnungsdaten sind aber vollständig über die API verfügbar: Positionen, Steuersätze, Kundenadresse, USt-IdNr., Leistungsdatum. Daraus lässt sich eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung erzeugen — entweder durch eine App im Stripe-Ökosystem oder durch das eigene Rechnungssystem, das Stripe nur für die Zahlung nutzt. Entscheidend ist, dass Rechnungsnummer und Beträge in beiden Systemen identisch bleiben und die E-Rechnung als Original archiviert wird.
Was sich nicht ändert: Die Buchung. Ob eine Stripe-Rechnung als PDF oder als ZUGFeRD vorliegt, der Umsatz, die Gebühr und die Auszahlung werden gleich kontiert, und der Beleg gehört weiterhin an die Buchung. Die E-Rechnung ersetzt den Beleg nicht, sie wird zum Beleg.
Vorbereitung: Checkliste
Sieben Punkte, mit denen du bis 2027 bzw. 2028 vorbereitet bist — die ersten beiden gelten seit 2025:
- Empfang sicherstellen: Ein E-Mail-Postfach für Eingangsrechnungen, das E-Rechnungen (XML oder ZUGFeRD-PDF) annimmt und archiviert — als Original, nicht als Ausdruck.
- Eingangsrechnungen lesbar machen: Ein Viewer oder die Kanzlei-Software, die XRechnungen anzeigt und prüft.
- Kundenstamm sortieren: Welche Kunden sind Unternehmen im Inland (B2B, betroffen), welche Privatkunden (B2C, nicht betroffen), welche im Ausland?
- Prüfen, ob der 800.000-€-Schwellenwert dich schon 2027 trifft — mit dem Vorjahresumsatz 2026.
- Rechnungssystem klären: Kann dein Shop-System oder dein Rechnungstool XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen, oder brauchst du einen Zusatz?
- Pflichtangaben vollständig: Leitweg-ID (nur bei öffentlichen Auftraggebern), USt-IdNr., Leistungsdatum, Zahlungsbedingungen — ein strukturiertes Format verzeiht keine Lücken.
- Archivierung anpassen: E-Rechnungen sind im Originalformat aufzubewahren; die Verfahrensdokumentation beschreibt den neuen Weg.
Was Exportly daraus macht
Ehrlich gesagt: noch nichts Fertiges. Exportly bringt Stripe-Zahlungen und -Rechnungen nach DATEV — die E-Rechnung für Stripe-Rechnungen ist als eigene App in Arbeit.
- Heute: Stripe-Rechnungen kommen als PDF-Belegpaket mit Beleglink je Buchung nach DATEV — der Weg vom Beleg zur Buchung steht.
- E-Rechnung für Stripe-Rechnungen: eigene App in Arbeit. Wir nennen kein Datum und versprechen keine Funktion, die es noch nicht gibt.
- Was bleibt: Kontierung, Saldo-Abstimmung und Belegzuordnung ändern sich durch die E-Rechnung nicht — sie wird zum Beleg an der Buchung.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Fristen, Schwellenwerte und Ausnahmen geben die Rechtslage nach unserem Kenntnisstand wieder — bitte prüfe sie mit deiner Kanzlei. Stand: 21.09.2026.
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Häufige Fragen zur E-Rechnung
Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Seit 2025 gilt nur eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931 als E-Rechnung — etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Eine reine PDF ist eine „sonstige Rechnung“ und in der Übergangszeit weiterhin erlaubt, danach nicht mehr für inländische B2B-Umsätze.
Betrifft die E-Rechnung auch meine Privatkunden?
Nein. Die Pflicht gilt nur für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Verbraucher (B2C) darfst du weiterhin als PDF oder auf Papier ausstellen — auch nach 2028.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format ohne Bild — es wird von Software gelesen. ZUGFeRD ist hybrid: eine PDF/A-3, in die dasselbe XML eingebettet ist, sodass Menschen die PDF sehen und Programme das XML verarbeiten. Beide beruhen auf der Norm EN 16931 und sind als E-Rechnung anerkannt (ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in den Profilen ab BASIC).
Kann Stripe Invoicing E-Rechnungen erzeugen?
Stripe Invoicing erstellt Rechnungen als PDF und als gehostete Rechnungsseite. Ein strukturiertes EN-16931-Format gehört nach unserem Kenntnisstand (Stand September 2026) nicht zum Standardversand — dafür braucht es einen Zusatz, der die Rechnungsdaten aus Stripe in XRechnung oder ZUGFeRD überführt. Bitte prüfe den aktuellen Stand in der Stripe-Dokumentation.